Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen über das Eingehen und Aufheben von Ehe und Lebenspartnerschaften.
Hier werden die allgemeinen Rechtswirkungen während des Zusammenlebens, der Trennung und nach der Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft geregelt. Dies sind im Wesentlichen die Fragen des Güterrechts, des Sorge- und Umgangsrechts, des Unterhalts und Versorgungsausgleichs. Auch werden die Abstammung, die daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen und die Adoption geregelt. Für Streitigkeiten aus dem Familienrecht ist das Familiengericht zuständig.
Das materielle Familienrecht ist im 4. Buch des BGB enthalten. Die Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.
Ferner werden die Fragen von Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft erfasst. Bei Streitigkeiten hierzu entscheidet das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht. Als Rechtsanwalt sind wir Ihnen bei allen Fragen und Anliegen kompetent behilflich.
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Ihr Schwerpunktanwalt – Rechtsanwältin Christine Sinapius