Recht der Arbeitsvermittlung

Unternehmen bedienen sich bei der Suche nach qualifizierten Arbeits- und Fachkräften zunehmend privaten Arbeitsvermittlern und sog. Headhuntern. Gleichzeitig wenden sich auch Arbeitssuchende an Arbeitsvermittler, um bei beruflicher Neu- und Weiterorientierung professionelle Unterstützung zu erfahren.

Die rechtliche Stellung des privaten Arbeitsvermittlers oder Headhunters unterliegt dabei besonderen gesetzlichen Regelungen, welche über einen einfachen Maklervertrag nach dem BGB hinausgehen und durch das Sozialrecht modifiziert werden, vor allem immer dann, wenn ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Abrechnung der Vermittlungsleistung genutzt werden soll.

Unsere Kanzlei berät und vertritt bundesweit private Arbeitsvermittler und Headhunter bei

  • rechtssichere Gestaltung von Arbeitsvermittlungsverträgen
  • AGG-konforme Gestaltung von Ausschreibungen
  • Abrechnung von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS)
  • Widerspruch gegen Jobcenter oder Bundesagentur für Arbeit zur Durchsetzung von abgelehnten Auszahlungsansprüchen aus Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen
  • Klage gegen Jobcenter oder Bundesagentur für Arbeit zur Durchsetzung von abgelehnten Auszahlungsansprüchen aus Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen
  • Durchsetzung der Maklervergütung gegen Arbeitssuchende oder Unternehmen ohne AVGS
  • Schulung, Fort- und Weiterbildung von privaten Arbeitsvermittlern (auch Inhouse möglich) sind.

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Ihre Schwerpunktanwälte – Rechtsanwalt Michael Sinapius, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Sinapius, Rechtsanwalt Roman Knapik

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