Beamtenrecht

Beamtenrechtsverhältnisse stellen eine besondere Form der Beschäftigung dar und unterliegen besonderen Vorschriften, welche vom herkömmlichen Arbeitsrecht abweichen.

Den rechtlichen Rahmen bildet dabei das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und Beamtengesetze der Länder (LBG). Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten und vertreten auf dieser Grundlage Beamte und Dienstherren zu allen Punkten des Beamtenrechts, wobei Schwerpunkte

  • Ernennung in das und Entfernung aus dem Beamtenrechtsverhältnis
  • Versetzung, Umsetzung und Abordnung von Beamten
  • Versetzung in den Ruhestand
  • Beamtenbesoldung
  • die Rechtsstellung von Wahlbeamten
  • Disziplinarverfahren und Disziplinarmaßnahmen
  • Vorteilsnahme im Amt und Korruption
  • Beamte und Strafrecht

sind.

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Sie erreichen uns telefonisch in Cottbus 0355 25040 oder Hoyerswerda 03571 428251. Wir vertreten Ihre Rechte in der gesamten Region, u.a. auch in Bautzen, Dresden, Frankfurt / Oder, Görlitz, Kamenz, Lübben, Lübbenau, Potsdam, Schwarzheide, Senftenberg, Spremberg, Weißwasser, im gesamten Bundesland und bundesweit.

Ihre Schwerpunktanwälte – Fachanwalt für Verwaltungsrecht Michael Sinapius, Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Sinapius, Rechtsanwalt Roman Knapik.

Jeder Anwalt unserer Kanzlei ist auf individuelle Rechtsgebiete spezialisiert.

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