
Christine Sinapius
Rechtsanwältin
im Angestelltenverhältnis
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
- Zugelassen als Rechtsanwältin 2013
- Fachanwältin für Erbrecht 2026
Frau Rechtsanwältin Christine Sinapius hatte als Schwerpunkt im 1. Juristischen Staatsexamen den Themenbereich Opferschutz im Strafverfahren, welchen sie im Rahmen ihres Referendariats festigte. Ebenso ist sie Fachanwältin für Erbrecht.
Sie arbeitete u.a. im Deutschen Bundestag und war für das Erfassen von Beschlussempfehlungen im Petitionsausschuss bzgl. Opferschutz tätig. Ihre wirtschaftlichen Kenntnisse und die über den gewerblichen Schutz erlangte sie in einer deutschen Wirtschaftskanzlei in Singapur.
Sie spricht fließend englisch, weshalb auch eine Beratung in englischer Sprache möglich ist.
Frau Rechtsanwältin Sinapius ist im Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht tätig. Außerdem fungiert sie regelmäßig als Abwicklerin für Rechtsanwaltskanzleien.
